Sprechstundenbedarf
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten medizinische Produkte, die Ärzte regelmäßig während der Patientenbehandlung verwenden. Ebenso fallen Mittel, die bei medizinischen Notfällen in einer Praxis vorhanden sein müssen, in die Kategorie des Sprechstundenbedarfs. Dieser Bedarf ist bei der Krankenkasse abrechenbar und muss im Umfang dementsprechend mit den Bedürfnissen der jeweiligen Praxis übereinstimmen. Der Bedarf ergibt sich aus der Anzahl der Behandlungsfälle – bei Täuschungsversuchen kann es hier zu Schadensersatzansprüchen seitens der Krankenkasse kommen.
Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel?
Wir klären es - Folgende Produkte gelten als Sprechstundenbedarf (SSB):
Die Artikel, die täglich in der Praxis benötigt werden, stellen nicht gleich abrechenbaren Sprechstundenbedarf oder Hilfsmittel dar. Bitte beachten Sie, dass bei nachfolgenden Krankenkassen eine Mischverordnung, d.h. Verbandstoffe und Hilfsmittel nicht zulässig ist. Hier müssen die Rezepte getrennt rezeptiert werden: AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Nordost (Brandenburg), D Sachsen Anhalt, AOK Plus Sachsen und AOK Plus Thüringen.
Grundsätzlicher Sprechstundenbedarf:
Außerdem können sogenannte Hilfsmittel bei der Krankenkasse in Rechnung gestellt werden. Dabei handelt es sich um Produkte wie Alkoholtupfer, Augenklappen, Biopsy, Venenverweilkanülen, Cramerschienen, Dauerkatheter und Drainageschläuche. Diese verordnungsfähigen Sprechstundenbedarfsartikel sind auf dem Rezept mit der Ziffer 9 zu versehen.
Sprechstundenbedarf - Hilfsmittel
Hilfsmittel, die im Sprechstundenbedarf verordnungsfähig sind, sind auf einem gesonderten Rezept zu verordnen, das zusätzlich zur Ziffer 9 mit der Ziffer 7 zu versehen ist.
Hinweis:
Nicht alle in einer Praxis benötigten Materialien und Hilfsmittel gelten als Sprechstundenbedarf und können auf Rezept bezogen werden. Einige Krankenkassen fordern gesonderte Verordnungen für beispielsweise Verbandstoffe und Hilfsmittel – Mischverordnungen sind nicht zugelassen. Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähige Hilfsmittel sind in diesem Fall in einem gesonderten Rezept aufzuführen, welches zusätzlich zu der Ziffer "9" mit der Ziffer "7" versehen werden muss.
Gut zu wissen: Alle SSB-Artikel sind im Online-Shop mit diesem Symbol gekennzeichnet:
Die Bestellung von Sprechstundenbedarf kann aufgrund zahlreicher Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen komplex sein. Wir stehen Ihnen jedoch unterstützend zur Seite und bieten Ihnen einen komfortablen Rundum-Service:
Die Ärztin oder der Arzt füllt das Rezept vollständig aus und sendet es per Post (E-Mail oder Fax sind nicht zulässig) an unser Postfach.
Nach Eingang des Rezepts bearbeiten wir Ihren Auftrag umgehend und veranlassen den sofortigen Versand.
Die Abrechnung mit der Krankenkasse erfolgt durch uns – für Sie kostenlos.
Wichtige Hinweise:
Worauf ist bei der Rezeptausstellung zu achten?
So füllen Sie das Rezept aus:
1. Krankenkasse und Krankenkassen-Nr. eintragen2. IK-Nummer der Kasse eintragen3. Betriebsstätten-Nummer (BSNR) eintragen4. Lebenslange Arztnummer (LANR) eintragen5. Datum des abzurechnenden Quartals eintragen6. Kreuzen Sie die 9 für Sprechstundenbedarf und die 7 für Hilfsmittel an7. Praxisstempel, Name und Vorname Arzt/ Ärztin, Telefonnummer, Adresse und Berufsbezeichnung eintragen, E-Mail, Nach der Bearbeitung erfolgt umgehender Versand.8. Unterschrift Arzt/ Ärztin9. Artikelbezeichnung pro Position mit Abmaßen (z. B. 4 x 5 cm) und Mengeneinheiten (z.B. 500 Stück, 12 Rollen) eintragen10. Bestellmenge eintragenWie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Das übernehmen wir für Sie – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Einfach Rezept ausfüllen, einreichen – fertig. Dieser Service ist für Sie kostenlos!
Wird Sprechstundenbedarf in jedem Bundesland gleich abgerechnet?
Nein. Jedes Bundesland hat eigene Bestimmungen zur Abrechnung von Sprechstundenbedarf. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach, oder nehmen Sie mit uns Kontakt auf: 0800 – 633 43 66.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Bei einigen AOK-Stellen müssen Rezepte vor der Anforderung genehmigt werden.
Sie haben noch Fragen zum Sprechstundenbedarf?
Kein Problem – unsere ausgebildeten Medizinprodukteberaterinnen sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns gleich an: 0800 – 633 43 66.
Nutzen Sie unser Kontaktformular und unsere Experten melden sich bei Ihnen: